Um dem Klimawandel entgegen zu wirken hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, das sogenannte „Klimaschutzprogramm“.

Die Zielsetzung lautet die Treibhausgase auf 45% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, hierfür investiert die Bundesregierung einen dreistelligen Milliardenbetrag bis 2030.

Maßnahmen darin sind unter anderem die Einführung der CO2-Steuer ab 2021, die auch das Heizen mit fossilen Energieträgern mehr und mehr verteuern wird, sowie attraktive Förderungen im Bereich Bauen und Wohnen, von der nicht nur aktuelle sondern auch künftige Eigenheimbesitzer profitieren können! Den Menschen ist das Thema wichtig, nicht nur dass Förderungen das Ganze attraktiver machen, in der Corona-Pandemie hat das Wohnen in den eigenen vier Wänden und die Werterhaltung des Eigenheims enorm an Bedeutung gewonnen.

Nachfolgend möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme (Stand Januar 2021) geben und auf künftige Neuerungen eingehen.

Zur Umsetzung bündelt die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die bisherigen Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung. Diese besteht aus den folgenden Hauptmaßnahmen:

  • Förderung und Erneuerung von Heizanlagen
  • Austauschprämie für alte Ölheizungen
  • Stärkung der Energieberatung
  • Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung
  • Höhere Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Die Förderungen gibt es aktuell über Zuschüsse von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), über Zuschüsse und Darlehen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder alternativ als steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen an der Immobilie. Auf diese drei Möglichkeiten werden wir nun näher eingehen.

Steuerliche Förderungen für energetische Maßnahmen

Wichtig: die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung gilt immer alternativ zu BAFA und KfW, nicht zusätzlich! Es können dabei bis zu 20% der Investitionskosten (max. 40.000€ je Wohneinheit) über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Im ersten und zweiten Jahr jeweils 7% und im dritten Jahr 6%. Zusätzlich können 50% der Kosten für einen Energieberater im Jahr der Fertigstellung der energetischen Maßnahme von der Steuerschuld abgezogen werden.

Förderfähig ist selbstgenutztes Wohneigentum, das bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre ist. Gefördert werden alle Maßnahmen, die auch seitens BAFA und KfW förderfähig sind, Einzelheiten finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

Für die förderfähigen Maßnahmen gibt es Mindestanforderungen, die zu erfüllen sind (vgl. hierzu http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html).

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme stellt das Fachunternehmen oder ein Energieberater eine Bescheinigung dazu aus (für die Bescheinigung gibt es ein amtliches Muster). Die Bescheinigung wird dann inklusive Rechnung mit der Einkommenssteuererklärung eingereicht, eine vorherige Antragsstellung ist nicht nötig.

KfW-Förderungen

Die KfW bietet zahlreiche Förderprogramme an. Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, haben wir Ihnen die aktuellen Programme nachfolgend aufgeführt:

Der Überblick beschränkt sich auf den hier relevanten Bereich „Privatpersonen“ und in diesem Zusammenhang die Förderbereiche „Neubau – Bauen und kaufen“ sowie „Bestehende Immobilie – Sanieren, umbauen und kaufen“

Im Bereich „Neubau“ gibt es folgende KfW-Förderprogramme:

  • KfW-Wohneigentumsprogram (Kredit, Programm-Nr. 124)
  • KfW-Wohneigentumsprogram-Genossenschaftsanteile (Kredit, Programm-Nr. 134)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit, Programm-Nr. 261 und 262)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (Zuschuss, Programm-Nr. 461)
  • Erneuerbare Energien – Standard (Kredit, Programm-Nr. 270)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Zuschuss, Programm-Nr. 433)
  • Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Zuschuss, Programm-Nr. 440)

Im Bereich „Bestehende Immobilie“ finden sich folgende KfW-Förderprogramme:

  • KfW-Wohneigentumsprogram (Kredit, Programm-Nr. 124)
  • KfW-Wohneigentumsprogram-Genossenschaftsanteile (Kredit, Programm-Nr. 134)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit, Programm-Nr. 261 und 262)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (Zuschuss, Programm-Nr. 461)
  • Erneuerbare Energien – Standard (Kredit, Programm-Nr. 270)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Zuschuss, Programm-Nr. 433)
  • Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Zuschuss, Programm-Nr. 440)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (Kredit, Programm-Nr. 159)
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Zuschuss, Programm-Nr. 455-B)
  • Einbruchschutz – Zuschuss(Zuschuss, Programm-Nr. 455-E)

Um die passende Förderung zu finden, eignet sich ein Besuch der Website der KFW, hier sind alle Informationen zusammengefasst, oder Sie wenden sich an Ihren Finanzierungsberater oder direkt an einen Energie-Effizienz-Experten. Gerne helfen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich bei der Suche nach einem passenden Ansprechpartner in der Region. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können.

Seit 01.07.2021 gab es im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) größere Programmumstellungen. Der Zweck war die KfW-Förderung unter einem Dach zusammen zu fassen. Eckpunkte der neuen Bundesförderung sind:

  • Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien spielen eine größere Rolle
  • Für Maßnahmen aus diesen Bereichen steigen die Förderungen
  • Leichtere Beantragung der Förderung: Ein Antrag für Vorhaben, Fachplanung und Baubegleitung
  • Förderung möglich, wenn das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre alt ist (Bauantrag bzw. Bauanzeige ist ausschlaggebend)
  • Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Liefer- und Leistungsvertrag bzw. Kaufvertrag geschlossen wird. Planungs-/ Beratungsleistungen dürfen jedoch vorab in Anspruch genommen werden (weitere Details zu diesem Thema unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html?cms_artId=2269166 ).
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), erstellt durch einen Energie-Effizienz-Experten, steigt der Zuschuss um 5%!

Die neuen Förderprodukte seit dem 01.07.2021 sind die folgenden:

  • Neubau
    • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
      • Bis zu 150.000€ Kreditbetrag möglich
      • Bis zu 25% (37.500€) Zuschuss möglich
    • Wohngebäude – Zuschuss (461)
      • wird direkt ausbezahlt
      • entspricht Tilgungszuschuss im Kredit
  • Sanierung (zum Effizienzhaus oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses)
    • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
      • Bis zu 150.000€ Kreditbetrag möglich
      • Bis zu 50% (75.000€) Zuschuss möglich
    • Wohngebäude – Zuschuss (461)
      • wird direkt ausbezahlt
      • entspricht Tilgungszuschuss im Kredit
  • Sanierung (Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien)
    • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
      • max. 60.000€ Kredit
      • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Dämmen (20% Tilgungszuschuss)
      • Fenster und Außentüren erneuern (20% Tilgungszuschuss)
      • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern(20% Tilgungszuschuss)
      • Lüftungsanlagen einbauen (20% Tilgungszuschuss)
      • Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder techn. Anlagen smart steuerbar machen (20% Tilgungszuschuss
      • Verschiedene Maßnahmen bei der Heizungstechnik (Förderungen zwischen 20% bis zu 45%)
    • Zuschuss (über BAFA)
      • Ist kein Kredit sondern der Zuschuss gewünscht, so wird dieser über die BAFA beantragt
      • Die Zuschusshöhe entspricht dem Zuschuss im Kredit

Die BAFA-Zuschüsse, ebenso wie die Zuschüsse, die über die KfW ausbezahlt werden, können Sie jeweils dort direkt beantragen. Als Nachweis, dass Ihr Vorhaben auch förderfähig ist, benötigen Sie einen Energie-Effizienz-Experten. Er erstellt die erforderlichen Berechnungen und Nachweise, die Sie für die Beantragung der Förderungen benötigen und steht Ihnen zur Seite, um einen Fahrplan zur optimalen energetischen Renovierung/ Sanierung oder zum energetischen Bau Ihres Eigenheims zu gewährleisten. Gerne helfen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich bei der Suche nach einem passenden Ansprechpartner in der Region. Nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können.

BAFA-Förderungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Bereiche:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wichtig, es müssen jeweils technische und nicht technische Voraussetzungen für die Maßnahmen erfüllt sein, damit diese förderfähig sind. Auch muss der Förderantrag gestellt worden sein, bevor Leistungen beauftragt oder Lieferverträge geschlossen werden! Mit zwei Ausnahmen (Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik und Heizungsoptimierung) muss immer ein Energie-Effizienz-Experte in die Antragsstellung mit eingebunden werden. Dies erscheint auf den ersten Blick sehr bürokratisch und umständlich, erweist sich jedoch oft als sehr hilfreich, da der Energie-Effizienz-Experte unabhängig von Baufirmen oder Handwerkern berät und Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps für die Sanierung Ihres Eigenheims geben kann.

Die Förderhöhe beträgt zwischen 20% bis 45% von maximal 60.000€ förderfähiger Kosten pro Wohneinheit, Antrag und Kalenderjahr. So sind es:

  • 20% Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • 20% bis 45% für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung
  • 30% bis 35% für den Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
  • 20% für die Optiomierung der bestehenden Heizungsanlage
  • 20% für die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage

Zusätzlich sind 50% der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung (maximal 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 2.000€ bei Mehrfamilienhäusern) sowie für notwendige Umfeldmaßnahmen (z.B. Rüstarbeiten, Ausbau und Entsorgung einer alten Heizung, etc.) förderfähig.

Wer erhält welche Förderung?

Im letzten Punkt unseres Artikels wollen wir noch auf die Fragen eingehen, wer eigentlich die Förderung erhält; der Eigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums, der Vermieter oder vielleicht sogar der Mieter?

Bei den Förderungen denkt man im ersten Moment oft an den klassischen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Die Förderungen greifen jedoch auch für Selbstnutzer im Einzeleigentum und für Selbstnutzer in Wohneigentümergemeinschaften (WEG). Teilweise greifen die Förderungen sogar für vermietete Wohneinheiten von Privateigentümern.

So lässt sich festhalten, dass Eigentümer von selbstgenutzten Wohneigentum grundsätzlich Anspruch auf alle bestehenden Förderprogramme haben. Vorsicht ist nur bei Privateigentümern von vermieteten Wohneinheiten geboten, hier gilt beispielweise die Steuerabzugsberechtigung nicht.

Quellen: www.kfw.de, http://bafa.de/, www.bundesfinanzministerium.de, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Comments are closed.